|
|
Zum Konzept
Auch die deutschen Zahnärzte/-innen spezialisieren sich und holen eine Entwicklung
nach, welche im Ausland bereits häufig schon etabliert ist.
Überweisungen zwischen
Zahnärzten waren in Deutschland (mit Ausnahme der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie
und der Kieferorthopädie)
noch nicht die Regel. Jedoch etabliert sich in einigen
Regionen bereits eine Überweisungskultur.
„Spezialisten“ für Implantologie, Parodontologie,
Kinder-, Alterszahnheilkunde, u.a. sowie für Endodontie bieten eine Fachpraxisbehandlung,
ähnlich dem ärztlichen Vorbild. .
Ziel
Ziel ist es Ihnen, für Ihre Gesundheit, eine bestmögliche Zahnheilkunde
anzubieten.
Eine optimale Zusammenarbeit von Zahnärzten und Ärzten mit unterschiedlicher Fachausrichtung
ist hierzu der Schlüssel, um innerhalb des medizinisch möglichen Sie optimal zu
behandeln:
Therapiespektrum
- Die mikroskopgestützte Wurzelkanalbehandlung.
- Alternative zu Wurzelspitzenresektionen durch:
- Die Erneuerung (Revision)
bereits vorhandener Wurzelkanalbehandlungen, bei denen Probleme aufgetreten sind.
- Die Erneuerung (Revision) nicht ausreichender, vorhandener Wurzelkanalbehandlungen.
- Die Erneuerung (Revision) bereits vorhandener Wurzelbehandlungen, bei denen Probleme
aufgetreten sind und die bereits reseziert/operiert sind.
- Entfernen frakturierter Wurzelkanalinstrumente.
- Deckung von Perforationen.
- Behandlung von Wurzelresorptionen.
- Behandlung weit offener Wurzelspitzen (Apexifikationsbehandlungen
(direkt und indirekt)).
- Wurzelstiftentfernungen.
- Orthograde Vorbehandlung vor Wurzelspitzenresektion.
- Endochirurgische Behandlungen (selten erforderlich, nur nach
vorangegangener eigener Revision, Sonderfälle ausgenommen):
- Wurzelspitzenresektion und retrograde Revision.
- Apicale Kürettage.
- Adhäsiv im Wurzelkanal verankerte postendodontische Compositefüllungen oder Glasfaserstifte.
- Dentale Traumatologie (Behandlung nach Unfällen).
- Milchzahnendodontie
- Sportmundschutz, individuell.
Alle Behandlungen zu 100% unter dem Operationsmikroskop und Kofferdam!
Pünktlichkeit
Durch eine möglichst genaue Planung des Zeitbedarfes für Ihre Behandlung bemühen
wir uns darum, dass Sie bei uns nicht lange warten müssen. In der für Sie eingeplanten
Zeit sind wir ausschließlich für Sie da. Deshalb bitten wir Sie ebenso pünktlich
zu sein.
Manchmal ist aber eine Behandlung schwieriger als erwartet. Hierdurch können Wartezeiten
entstehen, da wir bei jedem Patienten unser Bestes geben und nicht zu einem Kompromiss
in der Behandlungsqualität bereit sind.
Ferner können Wartezeiten durch die Behandlung
von Schmerzfällen entstehen.
Für diese seltenen Fälle bitten wir um Ihr Verständnis!
Behandlungsdauer
Für große Backenzähne dauert die Behandlung meist bis zu ca. 4 Stunden, verteilt
auf meist 3 Behandlungssitzungen, zzgl. Aufklärungsgespräch.
Kosten
Die Berechnung der individuell benötigten Zeit für die bestmögliche,
optimale Behandlung, mit, im Vergleich zur Vergangenheit, wesentlich besseren Prognose
erfolgt auf privater Basis nach der gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte/Ärzte
in der jeweils gültigen Fassung. Die meisten Kosten sind durch die privaten Krankenversicherungen
und/oder Beihilfestellen getragen. In manchen Fällen trägt die gesetzliche Krankenversicherung
ein Teil der Kosten.
Die Behandlung ist insgesamt preisgünstiger als eine Implantation.
Behandlungsunterlagen
Bei überwiesenen Patienten wird die Behandlung mit dem Hauszahnarzt abgestimmt,
sofern dieser dies wünscht.
Termine einer dort laufenden Behandlung werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Röntgenbilder, die Sie vom Hauszahnarzt erhalten haben, geben Sie bitte möglichst
einige Tage vor Beginn der Behandlung ab. Diese werden digitalisiert und ausgewertet.
Sie erhalten für alle Behandlungen einen
Heil- und Kostenplan. Diesen geben Sie bitte ebenso vor Behandlungsbeginn zurück.
Nach Behandlungsabschluss erhält Ihr(e) überweisende(r) Zahnärztin/-arzt einen Arztbrief mit allen Unterlagen (incl. Röntgenduplikataufnahmen) für die weitere Behandlung.
Zur Verfügung gestellte Röntgenaufnahmen geben wir unaufgefordert nach Behandlungsabschluss
an den/die Überweiser/-in zurück.
Nachsorge / Recall
Nach
6, 12, 24 und 48 Monaten werden Sie,
so wie es die Richtlinien der European Society of Endodontology (ESE) vorsehen, nachuntersucht. Hierzu wird mein Team Sie
anrufen oder anschreiben. Es werden dann auch Röntgenkontrollaufnahmen gefertigt.
Ihr Hauszahnarzt wird im Falle von Besonderheiten informiert. Die regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen
und alle weiteren Behandlungen führt weiterhin Ihr/e Hauszaharzt/-ärztin aus.
|
|